AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Durchführung von
Personenbeförderungsleistungen zwischen dem Kunden und der Boorschti UG, Ankerstr.3a,
06108 Halle (Saale). Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden
wird ausgeschlossen.
2. Zustandekommen eines Beförderungsvertrages
Der Beförderungsvertrag kommt durch Bestellung des Kunden (Angebot) und eine
Auftragsbestätigung von Boorschti UG (Annahme) zustande. Öffentliche
Leistungsbeschreibungen von Boorschti UG stellen selbst kein Angebot dar. Boorschti UG
behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine
stillschweigende Annahme ist ausgeschlossen. Ein Angebot des Kunden gilt als endgültig
abgelehnt, wenn nicht innerhalb von 24 Stunden nach Zugang des Angebots eine
Annahmeerklärung abgegeben wird. Gibt Boorschti UG ein Angebot für die Erbringen
seiner Leistung ab, so sind die darin enthaltenen Bedingungen und Preise bis zur
angegebenen Bindefrist gültig und der Kunde kann das Angebot bis zu diesem Zeitpunkt
annehmen. Eine verfristete Annahme gilt als neues Angebot des Kunden. In Angeboten
muss angegeben sein, ob Kinder befördert werden sollen und welche
Rückhalteeinrichtungen oder andere Sicherungseinrichtungen (§ 21 Abs. 1a StVO) hierfür
erforderlich sind. Es sind ebenso die Anzahl und Größe der Gepäckstücke (außer kleinem
Handgepäck) anzugeben.
3. Vertragsinhalt
Gegenstand des Vertrages ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen mit
Fahrer. Der Vertrag kommt mit dem in der Annahme bezeichneten Vertragsinhalt zustande
und bezeichnet mindestens die zu fahrende Strecke (Start und Ziel), die Anzahl der zu
befördernden Personen, das Datum und die Uhrzeit des Fahrtbeginns und die zur
Bemessung des Fahrpreises erforderlichen Angaben (Bemessungsgrundlage oder
Festpreis). Die regelmäßige Beförderung von Kindern erfolgt nur dann, wenn die
notwendigen Rückhalteeinrichtungen oder andere Sicherungseinrichtungen vorhanden
sind. Die Mitnahme von Gepäckstücken (außer kleinem Handgepäck) ist nur
Vertragsgegenstand, wenn die Mitnahme Gegenstand der Auftragsbestätigung ist. Tiere
sind in geeigneten und geschlossenen Transportboxen unterzubringen. Der Kunde hat
keinen Anspruch auf Beförderung mit einem bestimmten Fahrzeug oder Gestellung eines
bestimmten Fahrers. Wird der Fahrpreis aufgrund der zurückgelegten Fahrstrecke
ermittelt, so gilt die Strecke als zurückgelegt, die bei Beendigung der Fahrt auf dem im
Fahrzeug eingebauten, geeichten Wegstreckenzähler angezeigt wird.
4. Leistungsänderungen
Für Leistungsänderungen, die sich im Zuge der Erfüllung des Beförderungsvertrages auf
Wunsch des Kunden oder durch zwingende äußere Ereignisse (z. B. Straßensperrungen,
Verkehrsverzögerungen, besondere Wetterlagen) ergeben, kann Boorschti UG eine
angemessene Mehrvergütung verlangen. Boorschti UG steht insoweit ein einseitiges
Leistungsbestimmungsrecht zu, soweit nicht die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
gültige Preisliste für die Leistungsänderung einen Preis vorsieht.
5. Leistungsausschlüsse
Boorschti UG kann die Beförderung einer Person ablehnen, die
• an einer ansteckenden Krankheit leidet und nicht über zur Vermeidung von Ansteckungen
notwendigen Schutzvorrichtungen verfügt,
• sich nicht an Weisungen des Fahrers hält,
• stark alkoholisiert ist,
• durch ihre äußere Erscheinung oder Kleidung zu einer Beschädigung oder unüblichen
Verschmutzung des Fahrzeugs führen wird,
• durch aggressives/respektloses Verhalten auffällt oder
• gefährliche Gegenstände bei sich führt.
Boorschti UG kann die Beförderung von Gepäckstücken ablehnen, die
• gefährliche Stoffe beinhalten,
• Stoffe beinhalten, deren Besitz oder Beförderung gesetzlich verboten oder nur mit
besonderer behördlicher Genehmigung statthaft ist,
• die nicht hinreichend gegen Verrutschen während der Fahrt gesichert werden können
oder
• die die Verkehrssicherheit in sonstiger Weise beeinträchtigen können.
6. Rücktritt vom Vertrag, Kündigung des Vertrages
Boorschti UG kann von einem Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn Personen oder
Gepäckstücke befördert bzw. transportiert werden sollen, hinsichtlich derer die
Voraussetzungen von Ziffer 5 vorliegen. Der Kunde kann bis zu 24 Stunden vor
Fahrtantritt kostenfrei vom Beförderungsvertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss
in Textform abgegeben werden. Erfolgt die Rücktrittserklärung kürzer als 24 Stunden vor
Fahrtantritt, so hat Boorschti UG Anspruch auf einen Teil des Fahrpreises, der bei
Durchführung der Fahrt zu leisten gewesen wäre, nämlich
• weniger als 24 bis 12 Stunden vor Fahrtantritt: 30 Prozent,
• weniger als 12 bis 6 Stunden vor Fahrtantritt: 50 Prozent,
• weniger als 6 Stunden bis 1 Stunde vor Fahrtantritt: 75 Prozent,
• darunter: 100 Prozent
als pauschaliertem Schadensersatz. Wird die Fahrt ohne Rücktrittserklärung nicht
angetreten, so wird der Fahrpreises, der bei Durchführung der Fahrt zu leisten gewesen
wäre, als pauschaler Schadensersatz geschuldet. Der Kunde schuldet keinen pauschalen
Schadensersatz, wenn die Rücktrittserklärung oder der Nichtantritt der Fahrt auf höherer
Gewalt oder einem nicht abwendbaren, betriebsfremden Ereignis beruht, welches der
Kunde nicht zu vertreten hat. Der Kunde hat das Vorliegen dieser Voraussetzungen in
geeigneter Form nachzuweisen. Der Kunde ist zur Kündigung des Beförderungsvertrages
jederzeit nach Fahrtbeginn berechtigt. Eine Kündigung vor Fahrtantritt ist ausgeschlossen.
Boorschti UG kann die bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung erbrachten
Leistungen streckenanteilig entsprechend des vereinbarten Fahrpreises vergütet
verlangen.
7. Zahlung
Die Zahlung des Fahrpreises erfolgt wie in der Auftragsbestätigung angegeben. Erfolgt
keine Angabe, so ist der Fahrpreis nach Fahrtende zu entrichten. Die Fahrer haben
insoweit Inkassovollmacht. Es besteht kein Anspruch auf Zahlung mit elektronischen
Zahlungsarten oder Karten. Wird diese Möglichkeit im Fahrzeug angeboten, so hat der
Kunde den Anweisungen des Fahrers zur Durchführung des Zahlungsvorgangs Folge zu
leisten. Der Kunde hat sich als Inhaber von Bank- oder Kreditkarten zu legitimieren. Die
Zahlung mit 200-Euro-Banknoten und 500-Euro-Banknoten kann vom Fahrer
zurückgewiesen werden. Die durch die Zahlung mit EC- oder Kreditkarten entstehenden
Gebühren beim Kreditinstitut oder Zahlungsdienstleister von Boorschti UG trägt dieser. Die
beim Kreditinstitut oder Herausgeber der Kreditkarte des Kunden entstehenden Gebühren
trägt der Kunde selbst. Auslagen aufgrund nicht eingelöster EC- oder
Kreditkartentransaktionen sowie einer Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro pro
Zahlungsvorgang trägt der Kunde. Ist die Zahlung per Überweisung vereinbart, trägt der
Kunde die Transaktionskosten seines Kreditinstituts. Für Mahnungen kann pro
Mahnvorgang eine Mahngebühr von 5,- Euro erhoben werden. Zur Zahlung mittels
Gutscheins gelten die Bedingungen, die bei der Ausgabe des Gutscheins vereinbart
waren.
8. Beförderungsbedingungen
Die Beförderungsleistungen werden auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes,
der BOkraft, des Bundesnichtraucherschutzgesetzes und der Straßenverkehrsordnung
erbracht. Der Kunde hat die ihn betreffenden Vorschriften einzuhalten, insbesondere
während der Fahrt ordnungsgemäß angeschnallt zu bleiben. Innerhalb des Fahrzeugs
besteht Rauchverbot. Der Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb des Fahrzeugs
ist nur nach Erlaubnis des Fahrers gestattet. Während der Fahrt ist es insbesondere
untersagt
• die Fahrzeugtüren zu öffnen,
• Körperteile aus dem Fahrzeug herausragen zu lassen,
• Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder
• aus dem Fahrzeug zu schreien.
Die Benutzung elektronischer Geräte ist gestattet, sofern es nicht durch akustische oder
visuelle Signale zur Beeinträchtigung des Fahrers kommt. Den Anweisungen des Fahrers
ist stets Folge zu leisten.
9. Schadensersatz, Haftung
Durch vom Kunden oder denjenigen Personen, die aufgrund des mit ihm geschlossenen
Beförderungsvertrages befördert werden, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten
Schäden oder Verunreinigungen am Fahrzeug haftet der Kunde. Für die Beseitigung
unüblicher Verunreinigungen am und im Fahrzeug (z. B. aufgrund verschütteter
Flüssigkeiten, ausgebrachter pastöser Stoffe oder Erbrechens oder Blutens) kann
Boorschti UG einen pauschalen Aufwendungsersatz von 90,- Euro verlangen. Für die
Beschädigung oder den Verlust von Gepäckstücken haftet Boorschti UG (auch für seine
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen) nur in dem Umfang, wie es seinem dem Anteil des
Verschuldens an der Beschädigung oder dem Verlust entspricht. Die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht vertragliche Hauptpflichten betroffen sind
und die Schäden vorhersehbar und typisch sind. Boorschti UG (auch für seine Erfüllungsund
Verrichtungsgehilfen) haftet nicht für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände oder
Gepäckstücke. Boorschti UG (auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen) haftet
unbeschränkt für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des
Kunden, aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Vorsatz.
10. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Boorschti UG behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu
ändern. Die Änderungen gelten als mitgeteilt, wenn die Neufassung auf der
Internetpräsenz veröffentlicht worden ist.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zwischen Boorschti UG und allen
Vertragspartnern. Erfüllungsort ist Halle (Saale), Sitz Boorschti UG.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des unter
ihrer Geltung abgeschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Europäische
Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden
http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für
die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Boorschti UG ist nicht bereit oder verpflichtet,
an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.