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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Durchführung von

Personenbeförderungsleistungen zwischen dem Kunden und der Boorschti UG, Ankerstr.3a,

06108 Halle (Saale). Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden
wird ausgeschlossen.



2. Zustandekommen eines Beförderungsvertrages
Der Beförderungsvertrag kommt durch Bestellung des Kunden (Angebot) und eine

Auftragsbestätigung von Boorschti UG (Annahme) zustande. Öffentliche

Leistungsbeschreibungen von Boorschti UG stellen selbst kein Angebot dar. Boorschti UG

behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine

stillschweigende Annahme ist ausgeschlossen. Ein Angebot des Kunden gilt als endgültig

abgelehnt, wenn nicht innerhalb von 24 Stunden nach Zugang des Angebots eine
Annahmeerklärung abgegeben wird. Gibt Boorschti UG ein Angebot für die Erbringen

seiner Leistung ab, so sind die darin enthaltenen Bedingungen und Preise bis zur

angegebenen Bindefrist gültig und der Kunde kann das Angebot bis zu diesem Zeitpunkt

annehmen. Eine verfristete Annahme gilt als neues Angebot des Kunden. In Angeboten
muss angegeben sein, ob Kinder befördert werden sollen und welche

Rückhalteeinrichtungen oder andere Sicherungseinrichtungen (§ 21 Abs. 1a StVO) hierfür

erforderlich sind. Es sind ebenso die Anzahl und Größe der Gepäckstücke (außer kleinem

Handgepäck) anzugeben.


3. Vertragsinhalt

Gegenstand des Vertrages ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen mit

Fahrer. Der Vertrag kommt mit dem in der Annahme bezeichneten Vertragsinhalt zustande

und bezeichnet mindestens die zu fahrende Strecke (Start und Ziel), die Anzahl der zu

befördernden Personen, das Datum und die Uhrzeit des Fahrtbeginns und die zur

Bemessung des Fahrpreises erforderlichen Angaben (Bemessungsgrundlage oder

Festpreis). Die regelmäßige Beförderung von Kindern erfolgt nur dann, wenn die

notwendigen Rückhalteeinrichtungen oder andere Sicherungseinrichtungen vorhanden

sind. Die Mitnahme von Gepäckstücken (außer kleinem Handgepäck) ist nur

Vertragsgegenstand, wenn die Mitnahme Gegenstand der Auftragsbestätigung ist. Tiere

sind in geeigneten und geschlossenen Transportboxen unterzubringen. Der Kunde hat

keinen Anspruch auf Beförderung mit einem bestimmten Fahrzeug oder Gestellung eines

bestimmten Fahrers. Wird der Fahrpreis aufgrund der zurückgelegten Fahrstrecke

ermittelt, so gilt die Strecke als zurückgelegt, die bei Beendigung der Fahrt auf dem im

Fahrzeug eingebauten, geeichten Wegstreckenzähler angezeigt wird.


4. Leistungsänderungen

Für Leistungsänderungen, die sich im Zuge der Erfüllung des Beförderungsvertrages auf

Wunsch des Kunden oder durch zwingende äußere Ereignisse (z. B. Straßensperrungen,

Verkehrsverzögerungen, besondere Wetterlagen) ergeben, kann Boorschti UG eine

angemessene Mehrvergütung verlangen. Boorschti UG steht insoweit ein einseitiges

Leistungsbestimmungsrecht zu, soweit nicht die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung
gültige Preisliste für die Leistungsänderung einen Preis vorsieht.



5. Leistungsausschlüsse

Boorschti UG kann die Beförderung einer Person ablehnen, die

• an einer ansteckenden Krankheit leidet und nicht über zur Vermeidung von Ansteckungen

  notwendigen Schutzvorrichtungen verfügt,

• sich nicht an Weisungen des Fahrers hält,

•  stark alkoholisiert ist,

•  durch ihre äußere Erscheinung oder Kleidung zu einer Beschädigung oder unüblichen

    Verschmutzung des Fahrzeugs führen wird,

•  durch aggressives/respektloses Verhalten auffällt oder

•  gefährliche Gegenstände bei sich führt.

Boorschti UG kann die Beförderung von Gepäckstücken ablehnen, die

•  gefährliche Stoffe beinhalten,

•  Stoffe beinhalten, deren Besitz oder Beförderung gesetzlich verboten oder nur mit

    besonderer behördlicher Genehmigung statthaft ist,

•  die nicht hinreichend gegen Verrutschen während der Fahrt gesichert werden können

   oder

•  die die Verkehrssicherheit in sonstiger Weise beeinträchtigen können.


6. Rücktritt vom Vertrag, Kündigung des Vertrages

Boorschti UG kann von einem Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn Personen oder

Gepäckstücke befördert bzw. transportiert werden sollen, hinsichtlich derer die

Voraussetzungen von Ziffer 5 vorliegen. Der Kunde kann bis zu 24 Stunden vor

Fahrtantritt kostenfrei vom Beförderungsvertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss

in Textform abgegeben werden. Erfolgt die Rücktrittserklärung kürzer als 24 Stunden vor

Fahrtantritt, so hat Boorschti UG Anspruch auf einen Teil des Fahrpreises, der bei

Durchführung der Fahrt zu leisten gewesen wäre, nämlich

•  weniger als 24 bis 12 Stunden vor Fahrtantritt: 30 Prozent,
•  weniger als 12 bis 6 Stunden vor Fahrtantritt: 50 Prozent,

•  weniger als 6 Stunden bis 1 Stunde vor Fahrtantritt: 75 Prozent,

•  darunter: 100 Prozent

als pauschaliertem Schadensersatz. Wird die Fahrt ohne Rücktrittserklärung nicht

angetreten, so wird der Fahrpreises, der bei Durchführung der Fahrt zu leisten gewesen

wäre, als pauschaler Schadensersatz geschuldet. Der Kunde schuldet keinen pauschalen
Schadensersatz, wenn die Rücktrittserklärung oder der Nichtantritt der Fahrt auf höherer

Gewalt oder einem nicht abwendbaren, betriebsfremden Ereignis beruht, welches der

Kunde nicht zu vertreten hat. Der Kunde hat das Vorliegen dieser Voraussetzungen in

geeigneter Form nachzuweisen. Der Kunde ist zur Kündigung des Beförderungsvertrages

jederzeit nach Fahrtbeginn berechtigt. Eine Kündigung vor Fahrtantritt ist ausgeschlossen.

Boorschti UG kann die bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung erbrachten

Leistungen streckenanteilig entsprechend des vereinbarten Fahrpreises vergütet

verlangen.


7. Zahlung

Die Zahlung des Fahrpreises erfolgt wie in der Auftragsbestätigung angegeben. Erfolgt

keine Angabe, so ist der Fahrpreis nach Fahrtende zu entrichten. Die Fahrer haben

insoweit Inkassovollmacht. Es besteht kein Anspruch auf Zahlung mit elektronischen

Zahlungsarten oder Karten. Wird diese Möglichkeit im Fahrzeug angeboten, so hat der

Kunde den Anweisungen des Fahrers zur Durchführung des Zahlungsvorgangs Folge zu

leisten. Der Kunde hat sich als Inhaber von Bank- oder Kreditkarten zu legitimieren. Die
Zahlung mit 200-Euro-Banknoten und 500-Euro-Banknoten kann vom Fahrer

zurückgewiesen werden. Die durch die Zahlung mit EC- oder Kreditkarten entstehenden

Gebühren beim Kreditinstitut oder Zahlungsdienstleister von Boorschti UG trägt dieser. Die

beim Kreditinstitut oder Herausgeber der Kreditkarte des Kunden entstehenden Gebühren

trägt der Kunde selbst. Auslagen aufgrund nicht eingelöster EC- oder

Kreditkartentransaktionen sowie einer Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro pro

Zahlungsvorgang trägt der Kunde. Ist die Zahlung per Überweisung vereinbart, trägt der
Kunde die Transaktionskosten seines Kreditinstituts. Für Mahnungen kann pro

Mahnvorgang eine Mahngebühr von 5,- Euro erhoben werden. Zur Zahlung mittels

Gutscheins gelten die Bedingungen, die bei der Ausgabe des Gutscheins vereinbart
waren.



8. Beförderungsbedingungen
Die Beförderungsleistungen werden auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes,

der BOkraft, des Bundesnichtraucherschutzgesetzes und der Straßenverkehrsordnung

erbracht. Der Kunde hat die ihn betreffenden Vorschriften einzuhalten, insbesondere

während der Fahrt ordnungsgemäß angeschnallt zu bleiben. Innerhalb des Fahrzeugs

besteht Rauchverbot. Der Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb des Fahrzeugs

ist nur nach Erlaubnis des Fahrers gestattet. Während der Fahrt ist es insbesondere

untersagt

•  die Fahrzeugtüren zu öffnen,

•  Körperteile aus dem Fahrzeug herausragen zu lassen,

•  Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder

•  aus dem Fahrzeug zu schreien.

Die Benutzung elektronischer Geräte ist gestattet, sofern es nicht durch akustische oder

visuelle Signale zur Beeinträchtigung des Fahrers kommt. Den Anweisungen des Fahrers

ist stets Folge zu leisten.


9. Schadensersatz, Haftung

Durch vom Kunden oder denjenigen Personen, die aufgrund des mit ihm geschlossenen

Beförderungsvertrages befördert werden, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten

Schäden oder Verunreinigungen am Fahrzeug haftet der Kunde. Für die Beseitigung

unüblicher Verunreinigungen am und im Fahrzeug (z. B. aufgrund verschütteter

Flüssigkeiten, ausgebrachter pastöser Stoffe oder Erbrechens oder Blutens) kann

Boorschti UG einen pauschalen Aufwendungsersatz von 90,- Euro verlangen. Für die

Beschädigung oder den Verlust von Gepäckstücken haftet Boorschti UG (auch für seine

Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen) nur in dem Umfang, wie es seinem dem Anteil des

Verschuldens an der Beschädigung oder dem Verlust entspricht. Die Haftung für leichte

Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht vertragliche Hauptpflichten betroffen sind
und die Schäden vorhersehbar und typisch sind. Boorschti UG (auch für seine Erfüllungsund

Verrichtungsgehilfen) haftet nicht für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände oder

Gepäckstücke. Boorschti UG (auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen) haftet

unbeschränkt für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit des

Kunden, aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Vorsatz.


10. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Boorschti UG behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu

ändern. Die Änderungen gelten als mitgeteilt, wenn die Neufassung auf der

Internetpräsenz veröffentlicht worden ist.



11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zwischen Boorschti UG und allen

Vertragspartnern. Erfüllungsort ist Halle (Saale), Sitz Boorschti UG.


12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des unter

ihrer Geltung abgeschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Europäische

Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden

http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für

die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Boorschti UG ist nicht bereit oder verpflichtet,
an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.



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